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Bundesjustizministerin Hubig plant Gesetz gegen voyeuristisches Filmen und sexuelle Belästigung in NRW

In Düsseldorf gibt es einen vielversprechenden Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, der darauf abzielt, voyeuristisches Filmen und sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum strenger zu ahnden. Aktuell ist das Filmen von Frauen ohne deren Zustimmung oft rechtlich nicht greifbar, was viele Betroffene frustriert. Mit Unterstützung von NRW-Justizminister Benjamin Limbach wird nun daran gearbeitet, einen Gesetzesentwurf zu formulieren, der Frauen einen besseren Schutz vor digitaler Gewalt bieten soll. Das Ziel ist ein sicherer öffentlicher Raum für alle, in dem jede Frau sich genauso frei bewegen kann wie Männer.

Im Frühjahr wurde eine joggende Kölnerin von einem Mann gefilmt, der ihren Po unbemerkt mit seinem Handy aufnahm. Für die Frau gab es leider keine rechtlichen Mittel, um gegen das Verhalten vorzugehen, da die Polizei den Fall als nicht strafbar einstuften. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte jetzt jedoch an, dass sich dies bald ändern könnte. Die SPD-Politikerin betont, dass Frauen sich im öffentlichen Raum ebenso sicher fühlen sollten wie Männer.

Hubig erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass der Staat entschieden gegen sexuelle Belästigung und voyeuristische Aktivitäten vorgehen müsse. Aktuell wird im Bundesjustizministerium daran gearbeitet, wie man den digitalen Voyeurismus effektiv im Strafrecht verankern kann. „Ich setze mich dafür ein, rasch einen praxistauglichen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die Bürger besser vor digitaler Gewalt schützt“, so die Ministerin weiter.

Unterstützung erhält Hubig von NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Er kritisierte, dass es in Deutschland rechtliche Regelungen gibt, die beispielsweise Schwarzfahren unter Strafe stellen, jedoch heimliches Filmen von intimen Körperstellen nicht ausreichend geahndet wird. Limbach fordert eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts und macht deutlich, dass niemand in der Öffentlichkeit sexistischen Bemerkungen ausgesetzt sein sollte.

Die Justizminister der Länder planen für November eine Beratung, um mögliche Änderungen im Strafgesetzbuch hinsichtlich voyeuristischer Aufnahmen zu diskutieren. Im Fokus steht dabei auch der Fall der Kölnerin, die sich aktiv für Veränderungen eingesetzt hat und eine Petition zur Strafbarkeit von Voyeur-Aufnahmen eingereicht hat. Ihre Initiative hat bereits auf eine bestehende Lücke im Sexualstrafrecht hingewiesen. Limbach sieht eine Lösung im Paragrafen 184 k, der bereits das Filmen unter Röcken – das sogenannte Upskirting – unter Strafe stellt.

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