Bundesjustizministerin Stefanie Hubig fordert stärkeren Schutz vor sexueller Belästigung und digitalem Voyeurismus in Deutschland
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig setzt sich entschieden für einen stärkeren Schutz von Frauen im öffentlichen Raum ein, indem sie sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen entschlossener bekämpfen möchte. Mit dem Ziel, ein praxistaugliches Gesetz zur Bekämpfung digitaler Gewalt zu schaffen, plädiert sie für eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts – denn Frauen sollen sich genauso sicher und selbstverständlich bewegen können wie Männer. Unterstützung erhält sie von NRW-Justizminister Benjamin Limbach, der die Prioritäten im aktuellen Rechtssystem in Frage stellt. Die gesetzgeberischen Änderungen sollen bald in Deutschland umgesetzt werden, um übergriffiges Verhalten klar zu ächten.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich ganz klar für eine intensivere Bekämpfung von sexueller Belästigung und voyeuristischen Aufnahmen ausgesprochen. Sie betont, dass Frauen sich im öffentlichen Raum genauso selbstverständlich bewegen können müssen wie Männer. Dies sei eine grundlegende Voraussetzung für Gleichheit und Sicherheit in der Gesellschaft.
„Sexuelle Belästigung, digitaler Voyeurismus und vergleichbare Übergriffe müssen vom Staat mit Entschlossenheit begegnet werden. Dabei sind wir auch auf die Mittel des Strafrechts angewiesen, um hier wirksam intervenieren zu können“, erklärte Hubig. Das Bundesjustizministerium prüft derzeit aktiv, wie digitale Übergriffe rechtsstaatlich und kriminalpolitisch wirksam geregelt werden können.
„Mein Ziel ist es, zügig einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorzulegen, der den besseren Schutz vor digitaler Gewalt zum Ziel hat und uns bei der Ächtung von Aggression und Übergriffigkeit im öffentlichen Raum voranbringt“, fügte die Ministerin hinzu. Unterstützung erhält sie dabei von NRW-Justizminister Benjamin Limbach, der die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Sexualstrafrechts betont.
Limbach kritisierte, dass das Schwarzfahren in Deutschland strafbar sei, während heimliches Filmen oder Fotografieren von intimen Körperstellen nicht geahndet wird. „Das setzt falsche Prioritäten und zeigt deutlich, dass unser Sexualstrafrecht einer gründlichen Generalüberholung bedarf“, so Limbach weiter.
Die Ministerin kündigte an, die geplanten Änderungen sollen in ganz Deutschland umgesetzt werden, wobei die Stadt Köln als Schauplatz für das wichtige Anliegen dient. Die Politik zeigt sich somit entschlossen, einen deutlichen Schritt in Richtung sicherer öffentlicher Räume für alle zu gehen.
Fakten
- Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen stärker bekämpfen.
- Frauen müssten sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer.
- Sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren Übergriffen muss der Staat deshalb entschlossen entgegentreten – auch mit den Mitteln des Strafrechts.
- Im Bundesjustizministerium wird derzeit geprüft, wie man digitalen Voyeurismus kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend regeln könne.
- Mein Ziel ist es, zügig einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorzulegen – für einen besseren Schutz vor digitaler Gewalt, der uns bei der Ächtung von Aggression und Übergriffigkeit im öffentlichen Raum voranbringt.
- Sexualstrafrecht braucht Generalüberholung.
- Unterstützung kommt von NRW-Justizminister Benjamin Limbach.
- Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht.
- Das setzt falsche Prioritäten und zeigt, dass unser Sexualstrafrecht eine Generalüberholung braucht.
- Die Änderungen sollen in Deutschland umgesetzt werden.
- Die Bundesjustizministerin will die sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen stärker bekämpfen.
- Die Stadt Köln ist die geografische Location des Ereignisses.
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